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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Leads & Dates GmbH & Co. KG

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§ 1 Allgemeines

  1. Vertragsparteien im Rahmen der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Leads & Dates Energy GmbH & Co. KG, Ferdinand-Porsche-Str. 12-14, 33334 Gütersloh (im Folgenden als „Auftragnehmerin“ bezeichnet) und dem Auftraggeber. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i. S. § 14 BGB.

  1. Die Auftragnehmerin erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Die Auftragnehmerin ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen.

  2. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich widersprochen, soweit nichts anderes individualvertraglich vereinbart wird.

  3. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im kaufmännischen Bereich, insbesondere Telemarketing Dienste, die Terminierung und ggf. Beschaffung von qualifizierten Beratungsterminen. 

  4. Lieferung und Leistung erfolgt stets nach einem Fair use Prinzip und orientiert sich daran welche Arbeiten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes von 1 Person geleistet werden könnte. Dafür wird ein üblicher Stundensatz von 25€ als Teiler des jeweiligen Kaufpreises angesetzt. 

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber dar, auf unserer Website ein Angebot (Paket) zu buchen. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich und bedürfen einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin.

  2. Für den Inhalt des Vertrages (Aufgabenstellung, Vorgehensweise, zu liefernde Arbeitsergebnisse, Entgelt, Ausführungsfrist, Abnahmebedingungen) ist unser Angebot maßgebend, es sei denn es wurde ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen.

  3. Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Auftraggeber zumutbar ist. Dies gilt besonders für den Fall von Änderungen bzw. Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt oder der Aufwertung der Leistung dienen.

 

§ 3 Vertragsabschluss Auftragsverarbeitung

Der Auftrag wird als Auftragsverarbeitung durchgeführt. Der Auftraggeber und die Auftragnehmerin sind jeweils Verantwortlicher im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Neben dem Hauptvertrag (Angebot bzw. Vertrag nach § 2) wird die gesetzlich erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO gesondert vereinbart.

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§ 4 Vergütung – Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Angebote und Preisangaben erfolgen in Euro. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten: sie wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

  2. Unsere Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

 

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin aller relevanten Daten, die zur Ausführung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, 14 Werktage vor Beginn der Tätigkeit zur Verfügung. Insbesondere gilt dies für verfügbare Zeiten, regionale Eingrenzungen sowie Abwesenheiten.

  2. Der Auftraggeber teilt der Auftragnehmerin Änderungen und sonstige für die Auftragnehmerin wichtige Umstände unverzüglich mit.

  3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Termine, die individuell für ihn vereinbarten wurden, auch pünktlich eingehalten und dokumentiert werden. Sollte es zu Nicht-Anfahrten von vereinbarten Terminen kommen, ist die Auftragnehmerin berechtigt eine Kostenpauschale von 250,00 EUR netto zu berechnen. Hiermit werden Aufwendungen des Reputationsmanagements kompensiert. Rechtmäßig erhobenen Kostenpauschalen können mit bestehenden Forderungen des Auftraggebers an die Auftragnehmerin verrechnet werden.

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§ 6 Abnahme – Gewährleistung

Der Auftraggeber muss der Auftragnehmerin Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erbringung der jeweiligen Tagesleistung schriftlich mitteilen. Unterbleibt die fristgerechte Mängelrüge sind sämtliche später geltend gemachten Ansprüche ausgeschlossen. Die Leistung gilt als vertragsgemäß anerkannt und mängelfrei. Die Dienstleistung wird mit der branchenüblichen Sorgfalt erbracht.

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§ 7 Haftungsbegrenzung

  1. Soweit sich aus diesem Vertrag nicht etwas anderes ergibt, ist die Haftung der Auftragnehmerin für Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet deshalb nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

  2. Die Haftungsfreizeichnung gemäß Ziffer 1 gilt nicht für Schäden – aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen, von der Auftragnehmerin zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, oder – die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bzw. Verrichtungsgehilfen beruhen.

  3. Die Haftungsfreizeichnung gemäß Ziffer 1 gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf einer mindestens fahrlässigen, von der Auftragnehmerin zu vertretenden Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht beruhen, sofern durch die Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Eine solche Gefährdung ist im Falle von Mängeln nur bei erheblichen Mängeln gegeben. Bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht ist die Haftung der Auftragnehmerin auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder die Schäden auf der mindestens fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Soweit die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen der Auftragnehmerin.

  4. Leads & Dates Energy haftet nicht für Erfolgsquote von Terminvereinbarungen. Liefert also der Kunde Leads zur Terminierung an, werden diese nach bestem Wissen und Gewissen terminiert. Aus den Vorgaben hinsichtlich der Qualität des Leads (Verkaufspotential), der Erreichbarkeit des Kunden und der Verfügbarkeit des Auftraggebers ergibt sich in der Regel eine Terminrealisierungsquote zwischen 50-70%, diese ist jedoch deutlichen Schwankungen unterworfen und kein keinesfall garantiert werden.

 

§ 8 Kündigung

  1. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten zu jeder Zeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. 

  2. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. 

  3. Die Anwendung des § 627 BGB ist ausgeschlossen.

  4. Einzelne Pakete / Produkte haben, aufgrund hohen Set up Aufwandes eine Mindest-Erstlaufzeit. Diese wird jeweils am Produkt angezeigt und ist zu beachten.

  5. Das Vertragsverhältnis kann von der Auftragnehmerin aus wichtigem Grund außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 

    1. der Auftraggeber überschuldet ist oder zahlungsunfähig wird

    2. der Auftraggeber einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt

    3. der Auftragnehmer/Auftraggeber wesentliche Vertragsverletzungen begeht und er dieses vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung, soweit eine solche nicht entbehrlich ist, nicht unverzüglich rückgängig macht. 

    4. der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist.

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§ 9 Konkurrenzverbot

Die Mitarbeiter der Auftragnehmerin dürfen bis 12 Monate nach Beendigung der Auftragsdurchführung nicht vom Auftraggeber als Arbeitnehmer/innen oder freie Mitarbeiter/innen angestellt oder direkt beauftragt werden. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese Bestimmung eine Konventionalstrafe von € 10.000,- zu berechnen.

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§ 10 Ihre personenbezogenen Daten

Die Auftragnehmerin erhebt und verwendet personenbezogene Daten grundsätzlich nur, soweit dies für eine Vertragsabwicklung erforderlich ist.

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§ 11 Geheimhaltung

  1. Der Auftraggeber und die Auftragnehmerin verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekanntwerdenden Gegenstände, die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt.

  2. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von 1. sind insbesondere – alle betriebswirtschaftlichen und personenbezogenen Daten, -Entwicklungs-, Forschungs- und Planungsdaten -Angebote, Reaktionen auf Angebote, Anfrageunterlagen und alle damit im Zusammenhang stehenden Vorgänge sowie alle mündlichen oder schriftlich erhaltenen vertraulichen Informationen, gewonnenen Erkenntnisse, Arbeitsergebnisse, Gutachten und ausgehändigte oder erarbeitete Materialien, Muster, Zeichnungen, Computersimulationen, Daten, Dateien, Datenträger (Gegenstände).

  3. Vertraulich im Sinne von Absatz 1. sind alle Informationen, Erkenntnisse oder Materialien, die aus Anlass oder gelegentlich eines Auftrags oder einer Zusammenarbeit eingebracht werden oder als solche gekennzeichnet sind oder erkannt werden, sowie diejenigen, deren vorzeitigen Kenntnis einem Wettbewerber der Auftragsnehmerin oder einem Wettbewerber des jeweiligen Auftraggebers nutzen würde, sowie alle personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.

  4. Auftraggeber und Auftragnehmerin machen die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Sie belehren diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände und verpflichten sie auf die Vertraulichkeit nach Art. 29 DSGVO, Art. 32 Abs. 4 DSGVO.

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§ 12 Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Dem Auftraggeber werden die notwendigen Daten zur Auftragserfüllung geliefert. Die Auftragnehmerin überträgt nur ein einfaches Nutzungsrecht, die Daten im Rahmen der Auftragserfüllung zu verwenden. Eine Weitergabe oder ein Verkauf an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet. 

  2. Die Auftragnehmerin übernimmt keinerlei Haftung oder Schadenersatzleistungen, insbesondere durch Zustandekommen von Forderungen aufgrund widriger Nutzung. Der Auftraggeber nutzt und verarbeitet die ihm übergebenen eigenverantwortlich und ausschließlich zur Auftragserfüllung.

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§ 13 Änderungen

Die Auftragnehmerin ist zur Änderung dieser Bedingungen nebst Anlagen berechtigt. Der Auftraggeber ist berechtigt, der Änderung binnen 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung von der Auftragnehmerin über die beabsichtigten Änderungen in Textform zu widersprechen. Die Mitteilung der Änderungen seitens der Auftragnehmerin erfolgt in Textform und kann eine Verlinkung auf ein digitales Formular enthalten, in welchem der Auftraggeber durch Anklicken eines Auswahlfeldes entscheidet, ob er der Vertragsänderung zustimmt oder dieser widerspricht. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber in der Mitteilung der Änderungen darauf hinweisen, dass sein Schweigen auf die Mitteilung nach Fristablauf als Zustimmung gewertet wird. Bei Zustimmung oder Nichtäußerung des Auftraggebers binnen vorgenannter Frist gilt der Vertrag nach den geänderten Bedingungen fort. Bei rechtzeitigem Widerspruch des Auftraggebers bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen. Die Auftragnehmerin ist in letzterem Fall zur Kündigung dieses Vertrages mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende berechtigt.

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§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Als Erfüllungsort gilt der Geschäftssitz der Auftragnehmerin.

  2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen dem erkennbaren Willen der Parteien und deren wirtschaftlicher Zielsetzung möglichst nahekommen. §139 BGB (Teilnichtigkeit) findet keine Anwendung. 

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